28. Internationale Rasse­hunde­ausstellung Kassel 2025

Ausstellungen
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Datum: Samstag, 11. Januar 2025

Veranstaltungsort: Messe Kassel, Damaschkestraße 55, 34121 Kassel

Bitte beachten Sie vor der Anmeldung die gültigen Bestimmungen des zuständigen Veterinäramtes!

Melden

1. Meldeschluss: 12. Nov. 2024
2. Meldeschluss: 02. Dez. 2024
3. Meldeschluss: 11. Dez. 2024

Tageseinteilung:
ab 7.00 Uhr → Einlass der Hunde
9.00 Uhr – 15.00 Uhr → Richten der Hunde
15.00 Uhr – 17.30 Uhr → Gruppenwettbewerbe
ab 17.30 Uhr → Best in Show

Zulassung:
Zugelassen sind nur Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist, die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind und das geforderte Lebensalter am Tag der Bewertung erreicht haben.

Meldegebühren:

Meldegebühren:
Pro Hund an einen Tag
Pro Hund an beiden Tagen
1. Meldeschluss bis 12.11.2024
55 €
100 €
2. Meldeschluss bis 02.12.2024
65 €
120 €
3. Meldeschluss bis 11.12.2024
80 €
150 €

Ab dem 2. Hund 5 € Rabatt je Hund (ausgehend vom jeweiligen Meldeschluss).

25,00 € für Jüngstenklasse je Hund und Tag (ohne Rabatt bei allen drei Meldeschlüssen)
15,00 € für Vorführwettbewerb Jugendliche (Junior-Handling)
20,00 € für Zuchtgruppen-, Nachzuchtgruppen- und Paarklassen-Wettbewerb
10,00 € je Klassenwechsel. Nach dem 3. Meldeschluss sind keine Änderungen mehr möglich.

Meldegeldzahlung:
Per Lastschrift (empfohlen) oder per Überweisung an:
VDH-Landesverband Hessen
VR Bank Lahn-Dill e.G.
IBAN: DE41 5176 2434 0061 9583 04
BIC: GENODE51BIK
Die Zahlung der Meldegebühren hat in jedem Fall zu erfolgen, auch wenn – gleichgültig aus welchem Grund – die Teilnahme unterbleibt. Auf Rückerstattung kann kein Anspruch erhoben werden. Zahlungen haben spesenfrei und in Euro zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung (nach dem 27.12.2024) wird ein Aufgeld von 10,00 Euro pro Hund für erschwertes Inkasso erhoben.

Meldebestätigung:
Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung, wie Ihre Angaben für den Katalog gespeichert wurden. Aufgetretene Fehler können bis 2 Tage nach offiziellem Meldeschluss unter Angabe der Einlaufnummer der Meldestelle zur Korrektur mitgeteilt werden.
Annahmebestätigung:
Die Annahmebestätigung wird nach Prüfung an Ihre Emailadresse versandt. Die Annahmebestätigung ist ausgedruckt zur Ausstellung mitzubringen. Ohne Annahmebestätigung keine Teilnahme.

Katalog:
Gemäß FCI-Ausstellungsordnung wird der Online-Katalog am Tag der jeweiligen Ausstellung ab 5.00 Uhr morgens verfügbar sein.

Augenuntersuchung:
An beiden Tagen findet eine Untersuchung auf erbliche Augenkrankheiten statt. Das Formular zur Anmeldung wird in Kürze hier hinterlegt.

Ausstattung der Ringe:
Laut den VDH Durchführungsbestimmungen (gültig ab 01.01.2024) haben wir folgende Änderung:
Alle Vorführringe haben einen sauberen, staubfreien Beton-Verbundsteinpflasterboden.
Der Ehrenring ist mit Teppich ausgelegt.

Parkplätze:
Keine Parkgebühren! Kostenlose Parkplätze rund um die Messe Kassel.

Wohnmobile:
Begrenzte Anzahl von kostenlosen Abstellplätzen für Wohnmobile-/wagen auf dem ausgewiesenem Parkplatz P3 (Damaschkestraße / Ecke Fulda-Aue). Es ist keine Reservierung möglich.

Veterinärbestimmungen

Vorgaben bzgl. Tollwut:

Die Zuführung aller Hunde wird amtstierärztlich überwacht. Hunde, die auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden sollen, müssen nachweislich gegen die Tollwut geimpft worden sein, so dass von einem belastbaren Tollwutimpfschutz ausgegangen werden kann. Von einem belastbaren Impfschutz ist auszugehen, wenn

  1. die Hunde zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt waren,
  2. seit der Impfung mindestens 21 Tage vergangen sind oder im Falle einer Wiederholungsimpfung die Impfung innerhalb des Zeitraumes durchgeführt wurde, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt und
  3. die letzte Tollwutschutzimpfung längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt (die Gültigkeitsdauer ist abhängig von den Zulassungsbestimmungen des Herkunftslandes und beträgt für die meisten in Deutschland und vielen anderen Staaten zugelassenen Impfstoffe 3 Jahre).

Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung (Impfausweis) zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:

Name und Anschrift des Tierbesitzers, Rasse, Geschlecht und Alter des Tieres sowie Farbe, Art und Zeichnung des Felles. Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kontrollnummer des verwendeten Impfstoffes.

Ausstellungsverbot für Hunde mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen:

WICHTIG! Die ausführlichen Information zum Ausstellungsverbot können hier nachgelesen werden:
https://cacib-hessen.de/veterinaeramt-kassel-vorschriften-und-vorgaben/

 

E-Mail
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Adresse
Messe Kassel, Damaschkestraße 55, 34121 Kassel

 

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Alle Daten


  • Samstag, 11. Januar 2025